INFORMATIONEN

Verordnung

Eine Sprachtherapie inklusive Beratung kann nur aufgrund einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept) erfolgen. Häufig stellen Fachärzte wie Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Kieferorthopäden oder Neurologen Verordnungen für die Sprachtherapie aus.

In der Regel finden die Therapien in den Praxisräumen statt. Bei Bedarf und nach ärztlicher Verordnung führen wir aber auch Hausbesuche durch.

Kostenübernahme

Die Sprachtherapie (Logopädie) ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von der Gesetzlichen Krankenkasse oder von den Privatkassen übernommen.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren zahlt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Behandlung.

Erwachsene müssen nach der gesetzlichen Zuzahlungsregelung eine Zuzahlung von 10% plus eine Gebühr von 10 € pro Verordnung zur sprachtherapeutischen Behandlung leisten.

Termine

Termine in unserer Praxis finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt. Das hat für Sie als Patient den Vorteil, dass Sie nahezu keine Wartezeiten haben. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich gerne an.

Eine Behandlung dauert je nach Verordnung 45 oder 60 Minuten. Vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wenn Sie rechtzeitig absagen, entstehen Ihnen keine Kosten und natürlich auch kein Therapieverlust. Andernfalls ist die Praxis berechtigt, Ihnen eine Ausfallgebühr privat in Rechnung zu stellen.